Landschaftspflegerische Begleitplanung
Eine Vielzahl von Baumaßnahmen, die Eingriffe in unsere Natur und das Landschaftsbild darstellen, machen nach §§ 13 ff BNatSchG die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich.
In diesem wird festgestellt, ob und inwieweit das Bauvorhaben erhebliche Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft, insbesondere die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden und Wasser, Luft und Klima darstellen. Diese Beeinträchtigungen sind zwar vorrangig zu vermeiden, wenn dies jedoch nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Damit soll ein Ausgleich für Natur und Landschaft erzielt werden.
Die Rother & Partner Ingenieurgesellschaft mbH begleitet Sie bei allen Schritten der Erstellung der landschaftspflegerischen Begleitplanung, insbesondere der
- Bestandserfassung und Bestandsbewertung einschließlich der erforderlichen Kartierungen
- Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Beeinträchtigungen
- Ableitung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und ggf. Ersatz
- Darstellung in Form eines Bestands- und Konfliktplans und eines Maßnahmenplans.